Was muss ich bei einem Vereinswechsel oder eine Kündigung beachten?

Als Neumitglied ist ein reibungsloser Wechsel vom alten Verein relativ problemlos machbar, sofern keine alten Verbindlichkeiten bestehen.

Die zumeist schriftlich einzureichende Kündigung sollte bis spätestens zum Stichtag den Posteingang den entsprechenden Landesverband erreicht haben. In der Regel ist dies der 30. November des laufenden Jahres.

Daher sollte im alten Verein die schriftliche Kündigung inkl. DTU-Startpaß (falls vorhanden) sicherheitshalber bis zum 31. Oktober versendet werden. Hier ist jedoch eine Prüfung der jeweiligen Regelungen des alten Vereins durchzuführen. Die Art der Zustellung und weitere Details sind den Bedingungen des alten Vereins zu entnehmen.

Die Kündigungsfrist für Triathlon WVC Kassel endet am 30. November jeden Jahres. Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail und/oder Brief) und werden nur akzeptiert, wenn keine Zahlungsausstände vorliegen. Nach Eingang der Kündigung, frühestens 3 Monate vor Jahresende ruhen alle Mitgliederrechte (Web-Login, E-Mail Anschriften, etc.).